Über den Tellerrand GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der AGBs
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der „Über den Tellerrand GmbH“ mit ihren Vertragspartnern (Kunden). Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen der „Über den Tellerrand GmbH“ und dem Kunden nicht. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die MitarbeiterInnen der „Über den Tellerrand GmbH“ sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen.
(3) Ist der Kunde nicht der Besteller selbst oder wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Die Angebote und Preisangaben der „Über den Tellerrand GmbH“ sind freibleibend und unverbindlich. Als verbindliches Angebot gilt die schriftliche Bestellung (auch Email) des Kunden.
(2) Der Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Annahme der „Über den Tellerrand GmbH“. Diese kann innerhalb von 14 Kalendertagen durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung oder durch tatsächliche Ausführung des Vertrages erfolgen.
(3) Nicht im Angebot enthalten ist die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen.
(4) Produktbeschreibungen, Muster oder Präsentationen stellen keine Garantieerklärung oder Eigenschaftszusicherung dar.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Rechnungsbetrag ohne Abzug bei Anlieferung fällig. Eine auf Wunsch des Kunden erfolgte Lieferung durch die „Über den Tellerrand GmbH“ wird gesondert berechnet, ebenso wie zur Verfügung gestelltes Servicepersonal, Geschirr oder sonstige Dienstleistungen oder Waren.
(3) Die vom Kunden angegebene Personenzahl ist verbindlich, sofern nicht bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Korrektur durch den Kunden erfolgt. Diese Mitteilung kann telefonisch oder per Email erfolgen. Bei einer um mehr als 20 % abweichenden Personenzahl ist die „Über den Tellerrand GmbH“ berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
(4) Tritt der Kunde vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die „Über den Tellerrand GmbH“ berechtigt folgende Stornierungskosten zu berechnen:
– Rücktritt 30 bis 20 Tage vor Veranstaltungstermin: 20 % des Angebotspreises
– Rücktritt 21 bis 15 Tage vor Veranstaltungstermin: 50 % des Angebotspreises
– Rücktritt 14 bis 4 Tage vor Veranstaltungstermin: 70 % des Angebotspreises
– Rücktritt weniger als 3 Tage vor Veranstaltungstermin: 100% des Angebotspreises
(5) Die Zahlung hat ausschließlich auf das im Vertrag genannte Konto zu erfolgen.
(6) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen die Ansprüche der „Über den Tellerrand GmbH“ nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Zur Aufrechnung gegen Ansprüche der „Über den Tellerrand GmbH“ ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.
(3) Der Kunde kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.
§ 5 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Konzepte etc., behält sich die „Über den Tellerrand GmbH“ Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die „Über den Tellerrand GmbH“ erteilt dazu dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 6 Lieferzeit
(1) Die genaue Lieferzeit ist schriftlich zu vereinbaren.
(2) Aufgrund für die „Über den Tellerrand GmbH“ bei der Lieferung nicht vorhersehbarer oder nicht planbare Hindernisse (z.B. Staus) wird vom Kunden eine Kulanzfrist eingeräumt.
(3) Im Falle Höherer Gewalt, die zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Vertrages führt, kann die „Über den Tellerrand GmbH“ vom Kunden die angefallenen Kosten und die in Erwartung der Vertragserfüllung bis dahin erbrachten Leistungen ersetzt bzw. vergütet verlangen, soweit die „Über den Tellerrand GmbH“ diese Leistungen nicht zumutbar anderweitig verwerten kann oder bösgläubig zu verwerten unterlässt.
§ 7 Transport, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kunde verpflichtet sich, der „Über den Tellerrand GmbH“ alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen (z.B. Lieferadresse, zur Abnahme berechtigte Person) zu erteilen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich sind.
(2) Bei Veranstaltungen außerhalb des „Über den Tellerrand Cafés im Einstein 28“ (Einsteinstraße 28, 81675 München) sind alle für die Veranstaltung notwendigen Genehmigungen (z.B. GEMA) vom Kunden einzuholen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ferner ist der Kunde für die Einhaltung sämtlicher baurechtlichen, bausicherheitsrechtlichen, sicherheitsrechtlichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Kosten hat der Kunde zu tragen.
(3) Die Lieferung erfolgt an die im Vertrag angegebene Anschrift.
(4) Bei Abholung der Ware geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden über. Erfolgt die Lieferung durch die „Über den Tellerrand GmbH“ geht die Gefahrtragung mit dem Zeitpunkt der Fahrzeugankunft am Bestimmungsort über.
(5) Die „Über den Tellerrand GmbH“ behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor, mit Ausnahme von Speisen und Getränken.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Kunde verpflichtet sich die Ware sofort bei Ankunft auf eventuelle Mängel zu überprüfen und diese sofort mitzuteilen.
(2) Die gerügten Mängel werden schnellstmöglich beseitigt und berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sofern sie die Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
(3) Erfolgt keine Rüge, so gilt die Ware als angenommen.
(4) Verluste, Bruch und Beschädigungen an den Mietsachen gehen zu Lasten des Kunden, der neben dem Mietpreis die Kosten der erforderlichen Wiederbeschaffung zum Neuwert zu tragen hat.
§ 9 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen im Über den Tellerrand Café im Einstein 28 grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der „Über den Tellerrand GmbH“. In diesen Fällen wird ein Korkgeld und/oder sonstiger Ausgleich zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
§ 10 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Verwendet der Kunde eigene elektrische Anlagen unter Nutzung des Stromnetzes der „Über den Tellerrand GmbH“ bedarf es deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der „Über den Tellerrand GmbH“ gehen zu Lasten des Kunden, soweit „Über den Tellerrand GmbH“ diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die „Über den Tellerrand GmbH“ pauschal erfassen und berechnen.
§ 11 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
(1) Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen der „Über den Tellerrand GmbH“. Für Verlust, Untergang oder Beschädigung wird seitens der „Über den Tellerrand GmbH“ keine Haftung übernommen. Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, sind von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
(2) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die „Über den Tellerrand GmbH“ ist dazu berechtigt hierüber einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die „Über den Tellerrand GmbH“ berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der „Über den Tellerrand GmbH“ abzustimmen.
(3) Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der „Über den Tellerrand GmbH“.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(4) Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung.
Einsteinstraße 28, 81675 München
Montag und Dienstag von 09.00 – 17.00 Uhr | Mittwoch bis Freitag von 09.00 – 22.00 Uhr
08989081965
info@ueberdentellerrand.cafe